Hier verweisen wir auf die Homepage des Landratsamtes Kronach.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen einer starken Dynamik unterliegen und sich deswegen schnell ändern können.
Meldung vom 24.02.2021
Das Landratsamt Kronach nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.
Deshalb sind ab 01.03.2021 alle bauaufsichtlichen Anträge wie Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Kronach einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter www.landkreis-kronach.de/re/digibau
Ziel des Pilotprojekts ist es, dass Planungs- und Architekturbüros über das Bayern-Portal bauaufsichtliche Anträge digital einreichen können. In diesem Portal können Bauantragsformulare in einem geführten Prozess online ausgefüllt und die digitalen Baupläne hochgeladen werden.
Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich.
Die Änderung der Zuständigkeit für die Antragseinreichung ist erforderlich, um unterschiedliche Verfahrensabläufe zwischen den Anträgen in Papierform und den digital eingereichten Anträgen zu vermeiden.
Dabei wird auch für die Bauanträge (und sonstige Anträge) in Papierform eine Verkürzung der Verfahrensdauer erreicht, da durch das Einreichen beim Landratsamt mit der Bearbeitung des baurechtlichen Verfahrens sofort begonnen werden kann. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann vom Landratsamt die Gemeinde hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen beteiligt.
Meldung vom 21.01.2021
Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab sofort FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige zur Verfügung. Die Ausgabe der Masken erfolgt über die Städte und Gemeinden in Bayern.
Berechtigte Bürger aus Teuschnitz können Ihre Masken während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Teuschnitz abholen.
Bürger aus Reichenbach und Tschirn erhalten Ihre Masken in den jeweiligen Rathäusern.
Reichenbach:
Montag und Mittwoch von 9:30 – 12.00 Uhr und Freitag von 16.30 – 18.00 Uhr
Tschirn:
Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 11 Uhr
(bitte an der Kanzlei klingeln)
Schutzmasken für pflegende Angehörige
Schutzmasken für Bedürftige
Meldung vom 26.10.2020
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation ist die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus die Vermeidung von Sozialkontakten. Deshalb gilt der Appell an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, den Anweisungen der Gesundheitsämter Folge zu leisten und auch Besuche im Rathaus auf das Notwendigste zu beschränken.
Ein Besuch im Rathaus Teuschnitz ist daher zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Telefon: 09268 972-0) möglich. Einige Dienstleistungen können auch Online erledigt werden, die Mitarbeiter werden darüber informieren.
Bei persönlicher Vorsprache müssen Bürgerinnen und Bürger in den Räumen der Verwaltung einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske), möglichst alleine den Termin wahrnehmen und sich an die Abstandsregelungen halten.