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Digitales Baugenehmigungsverfahren


Das Landratsamt Kronach nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.

 

Deshalb sind ab 01.03.2021 alle bauaufsichtlichen Anträge wie Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Kronach einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind zu finden unter www.landkreis-kronach.de/re/digibau

 

Ziel des Pilotprojekts ist es, dass Planungs- und Architekturbüros über das Bayern-Portal bauaufsichtliche Anträge digital einreichen können. In diesem Portal können Bauantragsformulare in einem geführten Prozess online ausgefüllt und die digitalen Baupläne hochgeladen werden.

Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich.

 

Die Änderung der Zuständigkeit für die Antragseinreichung ist erforderlich, um unterschiedliche Verfahrensabläufe zwischen den Anträgen in Papierform und den digital eingereichten Anträgen zu vermeiden.

 

Dabei wird auch für die Bauanträge (und sonstige Anträge) in Papierform eine Verkürzung der Verfahrensdauer erreicht, da durch das Einreichen beim Landratsamt mit der Bearbeitung des baurechtlichen Verfahrens sofort begonnen werden kann. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann vom Landratsamt die Gemeinde hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen beteiligt.