Regionalbudget

Projektaufruf Förderrunde 2026 - Gute Ideen sind gefragt!


Mit dem Förderinstrument „Regionalbudget“ stellt das Amt für Ländliche Entwicklung jeder Region jährlich Fördermittel für Kleinprojekte zur Verfügung. Über das Regionalbudget der ILE Rennsteig können Projekte aus den Kommunen

  • Ludwigsstadt
  • Nordhalben
  • Reichenbach
  • Steinbach am Wald
  • Tettau
  • Teuschnitz
  • Tschirn

finanziell gefördert werden.

 

Auch im Jahr 2026 können engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Die ILE Thüringisch-Fränkische Rennsteigregion wird für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung beantragen. 

 

Bewerbungsfrist: Förderanträge können bis zum 10.04.2026 eingereicht werden.

 

Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Hinweis:


  • Ihr Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € (brutto) kosten
  • Gefördert werden bis zu 80 % der Bruttogesamtkosten (bis max. 10.000€)
  • Drittmittel können eingesetzt werden, dürfen aber die Summe der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

 

Hinweis für die Thüringer Gemeinden:

 

Die Thüringer Gemeinden partizipieren am Regionalbudget ihrer LEADER-Aktionsgruppen. Projektträger und Interessierte aus Lehesten und Wurzbach können sich für Informationen zu einer Projektförderung an die LAG Saale-Orla-Kreis wenden.

 

Ansprechpartner:

Sören Kube & Alexander Pilling

Telefon: 03643 - 255703 | 036422 - 22498

E-Mail: [email protected] | [email protected]

Fragen und weiterführende Informationen


Was wird gefördert?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der  ILE Thüringisch-Fränkische Rennsteigregion dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte müssen beispielsweise zur Belebung von Ortskernen, zur Sicherung der Grundversorgung, zum Natur- und Klimaschutz, zum Flächensparen oder zur Digitalisierung beitragen.

 

Wichtig ist, dass die Projekte noch nicht begonnen wurden und bis zum 20. September 2026 umgesetzt werden können.

 

Alle Förderrichtlinien können Sie hier nachlesen.

 

 

Wer kann sich um die Förderung bewerben?

  • Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Verbände
  • Mitgliedskommunen
  • Unternehmen
  • Private Initiativen und Einzelpersonen

Hinweis: Es dürfen keine Projektanträge von Parteien sowie politischen Vereinen und Organisationen eingereicht werden.

 

Aus den teilnehmenden Kommunen können Förderanträge für die Umsetzung von kleinen Projekten im Rahmen des Regionalbudgets stellen. In einem Aufruf können pro Projektträger maximal zwei Fördereinträge gestellt werden.

 

 

Ich habe eine Projektidee oder Fragen zur Förderung

Kommen Sie mit Ihrem Projektvorschlag auf uns zu! Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Antragstellung.

 

Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen. 

 

Bewerbungsfrist: Förderanträge können bis zum 10. April 2026 eingereicht werden.

 

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

  • Vereinsvorstand Frank Jakob, Erster Bürgermeister Stadt Teuschnitz, Telefon: 09268 972-21, [email protected]
  • Uwe Thoma, Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz, Telefon: 09268 972-17, [email protected]
  • Umsetzungsbegleitung: IPU GmbH, Breite Gasse 4/5, 99084 Erfurt, Dana Pietsch, Telefon 0361/600200-29, [email protected]

Für erste Infos zur Förderung können sich Projektträger auch im jeweiligen Rathaus ihrer Kommune melden.