Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Standesamtes Teuschnitz. Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen geben, die Sie bei dem Dienstleistungsangebot des Standesamtes (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Vaterschaftsanerkennung, Urkundenausstellung, namensrechtliche Erklärungen, u.a.m.) beachten sollten.
Sie erwarten ein Baby? Wir wünschen Ihnen für die Schwangerschaft und die Geburt alles Gute!
Wir informieren Sie darüber, was Sie vor und nach der Geburt beachten sollten, welche rechtlichen Fragen für werdende Eltern wichtig sind und welche finanziellen und sonstigen Hilfen Sie beantragen können. Bitte klicken sie hier.
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier.
Wenn Sie den Bund fürs Leben eingehen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Gerne können Sie sich auch an unsere Standesbeamten wenden.
Im Standesamtsbezirk Teuschnitz kann in den Rathäusern in Teuschnitz, Reichenbach und Tschirn die Ehe geschlossen werden. Ebenfalls ist in Tschirn das Gemeinschaftshaus und in Teuschnitz der Kräuterlehr- und Schaugarten als Eheschließungsort gewidmet. Für einen Eheschließungstermin kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
Zu Eheschließungsstandesbeamten im Standesamtsbezirk Teuschnitz sind bestellt:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen. Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen. In der Regel kümmert sich das Bestattungsunternehmen um die Formalitäten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können online Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden beantragen. Die Ausstellung einer Urkunde setzt voraus, dass der Personenstandsfall vom Standesamt Teuschnitz beurkundet wurde.
Elke Jungkunz
Standesbeamtin (Leitung)
Telefon: 09268 972-19
Telefax: 09268 972-26
E-Mail: standesamt@vgem-teuschnitz.de
Uwe Thoma
Standesbeamter
Telefon: 09268 972-17
Telefax: 09268 972-26
E-Mail: standesamt@vgem-teuschnitz.de