Die Verwaltungsgemeinschaft (abgekürzt auch "VGem" oder "VG" genannt) ist ein Zusammenschluss von benachbarten kreisangehörigen Gemeinden, unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. So beschreibt es die Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern, die Rechtsgrundlage für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ist.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.
Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.
Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:
Eine abschließende Darstellung ist nicht möglich - der eigene Wirkungskreis ist allumfassend.
Bei all diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.
Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.
Zu dem Aufgabengebiet gehören z.B.: