Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes auch durch Briefwahl ausüben.
Dieser Service richtet sich in erster Linie an alle, die am Wahltag nicht persönlich zur Wahl kommen können. Aber auch für die „Generation Internet“ ist diese Lösung sicher eine komfortable Alternative.
Durch die Eingaben ihrer persönlichen Daten sowie der Nummer des Wählerverzeichnisses können die Unterlagen online beantragt werden. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung übertragen. Anschließend wird der Wahlschein automatisch erstellt und die Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen ihre beantragten Unterlagen.
Plötzliche Erkrankung am Wahltag
Bis Sonntag, 9. Juni, 15:00 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Ausgabe von Wahlscheinen an Personen, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Vorlage eines ärztliches Attestes zwingend erforderlich) das Wahllokal nicht aufsuchen können. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Rathaus Teuschnitz, Tel. 09268/972-0, in Verbindung.