Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Amtsbesuch weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Amtsgeschäfte nach Möglichkeit nach wie vor telefonisch abzuwickeln. Sofern ein persönlicher Besuch im Rathaus unumgänglich ist, ist auch künftig vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
Die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz bittet die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis.