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Öffentliche Zahlungsaufforderung


Am 15. Mai 2022 werden für die Mitgliedsgemeinden der VGem Teuschnitz (Stadt Teuschnitz, Gemeinde Reichenbach und Tschirn) zur Zahlung fällig:

 

Grundsteuer A und B: 2. Rate für 2022

Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 2. Rate für 2022

 

Überweisungen können auf folgende Bankkonten der VGem Teuschnitz erfolgen:

 

Sparkasse Kulmbach-Kronach

IBAN: DE03 7715 0000 0570 3302 90

BIC: BYLADEM1KUB

 

VR-Bank Oberfranken Mitte eG

IBAN: DE50 7719 0000 0005 9029 16

BIC: GENODEF1KU1

 

Barzahlungen können in der VG-Kasse Teuschnitz während der üblichen Kassenstunden (tel. Anmeldung erforderlich) geleistet werden.

 

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer (Personen-Kenn-Nummer) und Ihren Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht! Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portoauslagen erhoben bzw. bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die VG-Kasse Teuschnitz ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.