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Schöffenwahl 2023


Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen und Jugendschöffen-Vorschlagsliste für die Stadt Teuschnitz und die Gemeinden Reichenbach und Tschirn

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. 

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im VGem-Gebiet wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. 

 

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. 

 

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. 

 

Informationen am Schöffenamt finden Sie auf den Webseiten der Landesverbände der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen bzw. auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de). 

 

Wenn Sie Interesse haben, als Schöffe ehrenamtlich tätig zu sein, melden Sie sich bitte bei Herrn Jonas Pietz unter der Telefonnummer 09268 / 972-16 oder per Mail bei jonas.pietz@vgem-teuschnitz.de.