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Grünes Licht für den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz


von Heike Schülein

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz brachte in ihrer Sitzung vom Dienstagabend den Haushalt 2023 unter Dach und Fach. 

 

Seit über 40 Jahren arbeiten Teuschnitz, Tschirn und Reichenbach als Verwaltungsgemeinschaft eng zusammen. Ab dem 1. Januar dieses Jahres machen nunmehr auch die Bauhöfe gemeinsame Sache, was sich im - von der Kämmerin Sabine Suffa vorgestellten - Haushaltsplan für das Jahr 2023 deutlich niederschlägt.

 

Vom Gesamtvolumen 1.666.800 € entfallen 1.422.800 € auf den Verwaltungs- sowie 244.000 € auf den Vermögenshaushalt. Er enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 235.000 € festgesetzt. Die wesentlichen Änderungen im Verwaltungshaushalt betreffen bei den Einnahmen die Lohnkosten-Ersätze für die Verwaltung der Gemeinden (-14.200 €), für den Bauhof der Gemeinden (+96.500 €), gemäß Zweckvereinbarung (+346.900 €) sowie für den Schulverband (+17.400 €). Hinzu kommen die VGem-Umlage (+83.300 €) und sonstige Mindereinnahmen (-1.400 €), sodass sich die Mehreinnahmen auf insgesamt 528.500 € belaufen. Bei den Ausgaben ergeben sich die größten Änderungen bei der Angestelltenvergütung im Hauptamt (+17.700 €) sowie in der Kasse (+8.200 €), den Beamtenbezügen (+5.300 €), EDV-Kosten an Dritte (+5.000 €), dem Unterhalt nichteigener Gebäude (-5.000 €), dem Bauhof (+444.900 €) und der für heuer wieder geplanten Rennsteigmesse (+5.000 €). Hinzu kommen sonstige Mehrausgaben (+14.500 €) und die Zuführung zum Vermögenshaushalt (+32.900 €), in der Summe 528.500 €. Die Umlage im Verwaltungshaushalt beträgt 598.400 € und somit 192,16 € pro Einwohner (aktuell 3.114).   

Der Vermögenshaushalt betrifft Anschaffungen der EDV-Anlage (13.000 €), für die Verwaltung (2.000 €), Zimmerausstattung (1.000 €), Arbeitsgeräte und Maschinen (1.000 €), Anschaffungen für den Bauhof allgemein (37.000 €) sowie Baumaßnahmen für die Bauhöfe (40.000 €). Hinzu kommt - als größter Posten - die Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs in Höhe von 150.000 €, demzufolge in der Summe 244.000 €. Hierauf erwartet man Zuschüsse von 108.600 €, sodass sich ein Eigenanteil von 118.400 € ergibt. Abzüglich der erforderlichen Rücklagenentnahme von 97.500 €, beträgt der Rücklagenstand zum 31. Dezember dieses Jahres 99.200 €. Die VGem hat keine Schulden. 

 

2023 sind neun Mitarbeiter in der Verwaltung beschäftigt, davon fünf in Vollzeit. Für den Bauhof werden ein Bauhofleiter, ein Verantwortlicher Wasser/Kanal sowie acht Arbeiter, alle in Vollzeit, vorgehalten.

 

„Die größte Änderung im Finanzplan ist die Gründung des Verwaltungsgemeinschafts-Bauhofs“, erläuterte die Kämmerin. Ansonsten ergeben sich in der Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre - abhängig vom Personalstand - keine Änderungen. Größere Investitionen für die Verwaltung sind nicht vorgesehen. Das Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushalts wird sich auf ca. 1,6 Mio. Euro pro Jahr einpendeln, prognostizierte sie. Die Investitionen des Bauhofs sind noch nicht kalkulierbar. Der Beschluss erfolgte ebenso einstimmig wie die Genehmigung des Stellenplans für 2023 und des Finanzplans 2022 bis 2026.

 

Suffa blickte auch zurück auf die beiden bereits abgeschlossenen Haushaltsjahre 2021 und 2022. Das Gesamtvolumen des Haushaltsjahres 2021 umfasst 763.349,78 €, davon für den Verwaltungshaushalt 687.381,34 € und für den Vermögenshaushalt 75.968,44 €. 2022 schließt mit einem Gesamtvolumen von 772.132,11 €, davon für den Verwaltungshaushalt 740.956,73 € und für den Vermögenshaushalt 31.175,38 €. 

 

Widerruf der Optionserklärung

Wider Erwarten hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 der Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b Umsatzsteuergesetz um zwei weitere Jahre zugestimmt. Durch die Änderung unterliegen Umsätze juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuer. Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes konnte die zunächst planmäßig zum 1. Januar 2021 ablaufende Übergangsregelung um zwei weitere Jahre bis 31. Dezember 2022 verlängert werden, wovon die Verwaltungsgemeinschaft auch Gebrauch gemacht hatte. Aufgrund der Entscheidung des Bundesrats könnte die VG nunmehr noch bis Ende 2024 im „alten“ Recht bleiben – sprich weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Hinsichtlich der bereits durchgeführten Umstellungsarbeiten, beschloss die Gemeinschaftsversammlung jedoch, die Umstellung bereits ab sofort durchzuführen und die Optionserklärung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu widerrufen. Die Umsatzsteuerpflicht betrifft die Bevölkerung nur in sehr geringem Maße. Umsatzsteuerpflichtige Leistungen mit 19 % sind Pläne und Auslagen, Erstattungen für das Mitteilungsblatt sowie Ersätze für Energiekosten. Umsatzsteuerpflichtig mit 7 % wäre der Verkauf von Familienstammbüchern. Hier stellt man aber den Verkauf ein; der Restbestand aus 2022 soll verschenkt werden.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 12. Dezember 2022: Die VG beschloss die Zweckvereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Bauhofes auf VGem-Ebene zum 01.01.2023. Gekündigt wurde - als Geschäft der laufenden Verwaltung - die Zweckvereinbarung für das Landkreisbehördennetz zum 31.12.2022. Der Auftrag für die Gebäudereinigung des Verwaltungsgebäudes erging an die Fa. Ziegler aus Altenkunstadt zum Angebotspreis von monatlich 868,18 €.