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Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot


In den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein.


Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Auch in Wiesen ist der Hundekot nicht willkommen. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

 

Deshalb möchten wir auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen:

Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Wiesen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen werden die Stadt- und Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte der Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann ist der Besitzer dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der
Stadt, Gemeinde oder der Mitmenschen, die Hinterlassenschaft eines Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.


Rechtlich unzulässig ist auch, einen Hund unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.

Wer sich nicht daran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen oder sogar mit einer Strafanzeige.

Wir bitten um Beachtung dieser Regeln, die Mitmenschen werden es danken.