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Weiterhin haushaltslose Zeit für Teuschnitz


von Heike Schülein

 

Auf den diesjährigen Haushalt blickt der Teuschnitzer Stadtrat abermals mit Sorge. Die finanzielle Lage ist weiterhin kritisch. Sparen ist angesagt.

 

Vom Volumen des Haushalts 2026 der Stadt Teuschnitz in Höhe von knapp 9,4 Mio. Euro entfallen knapp 5,2 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt sowie knapp 4,2 Mio. Euro auf den Vermögenshaushalt. Der Haushaltsplan ist aufgrund einer vorgesehenen Kreditaufnahme von knapp 1,9 Mio. Euro genehmigungspflichtig. Zudem wird ein Jahresfehlbetrag von 2024 in Höhe von knapp 2,8 Millionen Euro vorgetragen.

 

„Allerdings ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig und muss somit von der Rechtsaufsicht abgelehnt werden, weshalb sich die Stadt weiterhin in einer haushaltslosen Zeit befindet“, verdeutlichte Kämmerin Sabine Suffa bei der Stadtrats-Sitzung am Montagabend. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Kassenkredite sollen aufgrund der Vorfinanzierung von Investitionen auf 6 Mio. Euro festgesetzt werden. Der Verwaltungshaushalt muss durch eine Zuführung vom Vermögenhaushalt von 791.700 Euro ausgeglichen werden. Die Mindestzuführung von 411.800 Euro wird nicht erreicht. Zu einer geregelten Haushaltsführung fehlen der Stadt somit über 1,2 Mio. Euro.

 

Das Investitions-Volumen im Vermögenshaushalt beträgt knapp 3 Mio. Euro. Die größten Maßnahmen stellen der Kanalbau in der Weiden-/Gartenstraße (500.000 Euro), der Kanalbau in Haßlach (416.500 Euro), die Baumaßnahme Urbaner Waldgarten (400.300 Euro), die Wasseranschlüsse FWO (333.900 Euro), der Abriss und die Neugestaltung Thüringer Straße (285.000 Euro), die Freianlagen/Bauteil f für das „Schwarze Kreuz“ (200.000 Euro), der Bau der Wasserleitung in der Weidenstraße (196.000 Euro), die Ausstattung der Tourist-Info (155.000 Euro), die Evaluation Stadtumbau (112.300 Euro) sowie Restmaßnahmen für das „Schwarze Kreuz“ (100.000 Euro) dar. Der Eigenanteil der Stadt liegt bei knapp 700.000 Euro. Der Schuldenstand beträgt Ende 2026 knapp 9 Mio. Euro; die Pro-Kopf-Verschuldung knapp 4.900 Euro. Die Rücklagen liegen bei knapp 1.300 Euro. Das Volumen im Verwaltungshaushalt wird sich in den nächsten Jahren bei circa 4,5 Mio. Euro einpendeln.

 

„Die Stadt muss dringend neue Einnahmequellen finden, um ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit zu gewährleisten“, appellierte die Kämmerin. Allerdings sehe sie diesbezüglich im Moment keinerlei Möglichkeiten mehr. Solange die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben sei, könne man keine neuen Investitionen beginnen. Angefangene Maßnahmen müssen abfinanziert werden.

 

Der Stellen- und Haushalts-Plan 2026 wurden ebenso genehmigt wie der Finanzplan für 2025 bis 2029. Auf einstimmigen Beschluss wird auch das seit 2005 laufende Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben. Zehn festgelegte Handlungsfelder regeln dabei, dass im Verwaltungshaushalt bei den Ausgaben Sparsamkeit und Erfüllung der Pflichtaufgaben höchste Priorität haben. Im Vermögenshaushalt werden Infrastruktur- und Stadtentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, die der Zukunftsentwicklung der Stadt dienen. Die bestehende Hebesatzung wurde aufgehoben und eine neue Hebesatzung mit Wirkung vom 01.01.2026 festgesetzt, um die Grundsteuerhebesätze losgelöst vom eigentlichen Haushalt behandeln zu können. Die Hebesätze bleiben unverändert bei jeweils 200 v. H. bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie B (Grundstücke) als auch bei 350 v.H. bei der Gewerbesteuer.

 

„Ich hätte gerne schönere Zahlen genannt“, bedauerte Erster Bürgermeister Frank Jakob (FW), der zwei Klausurtagungen für das neugewählte Gremium ankündigte. Dabei soll es zum einen gezielt um das Thema Arnikastadt gehen sowie zum anderen um allgemeine Stadt-Themen.

 

Bekanntgaben: Der aufgrund einer geänderten Ausführung notwendig gewordene Nachtrag der Fa. Thomae für das Gewerk Rückbau- und Zimmerarbeiten für die Schaubrauerei beim „Schwarzen Kreuz“ wurde freigegeben. Erfreulicherweise ergab sich dabei eine Auftragsverringerung von über 42.000 Euro. Die Stadt erwarb ein Grundstück (Fl.-Nr. 313) in Teuschnitz mit 5.066 m² zum Preis von 5.066 Euro. Ein Vorkaufsrecht für ein weiteres Grundstück (Fl.-Nr. 2023) wurde nicht ausgeübt.

 

Informationen: Die zuletzt krankheitsbedingt unterbrochenen Abbrucharbeiten in der Thüringer Straße in Haßlach werden von der Fa. Reuther im Laufe dieser Woche fortgesetzt. Laut Mitteilung der Fa. Schindhelm wird die Weidenstraße ab dem 26.03.2026 gesperrt. Es erfolgt zunächst die Baustelleneinrichtung, ab 30.03.2026 das Abfräsen der Asphaltschicht auf der Kanaltrasse und im Anschluss daran der Kanalbau ab Einmündung Weidenstraße in die Rappoltengrüner Straße. Da die Rappoltengrüner Straße mit dem Kanal gequert werden muss, wird diese für den Zeitraum 30.03.2026 bis längstens 10.04.2026 gesperrt. Der überörtliche Verkehr wird großräumig umgeleitet. Die Anwohner der Weidenstraße wurden bereits von der Stadt informiert. Zusätzlich gibt es in den kommenden Tagen eine weitere Info durch die Baufirma. Laut Info der Verkehrsbehörde aus dem Landratsamt Kronach, werden im Zeitraum 24.03.2026 bis 27.03.2026 am Ortseingang Haßlach (von Teuschnitz kommend) Arbeiten am Stromleitungsnetz ausgeführt. Die Straße wird hierfür halbseitig gesperrt.

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 24.11.2025 einen Beschluss zur Regelung in der Ortsmitte gefasst. Grundlage hierfür waren die seinerzeitigen Planungen und Festlegungen der Sanierung der Ortsmitte. Umgesetzt wird somit die Kurzzeitparkzone mit zwei Stunden in der gesamten Ortsmitte. Der damals erstellte Flyer wird aktuell überarbeitet und dann in Umlauf gebracht. Die Umsetzung erfolgt nach Ostern. Am vergangenen Freitag wurde Johann Neubauer im Landrats-Saal der Regierung von Oberfranken mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Auszeichnung nahm Staatminister Thorsten Glauber stellvertretend für Bundespräsident Frank Walter Steinmeier vor. Gewürdigt wurde damit sein jahrzehntelanges Engagement im öffentlichen und kirchlichen Leben in seiner Heimat Teuschnitz.

Kahlfläche Gerbershügel. Bild: WBV
Kahlfläche Gerbershügel. Bild: WBV

Handlungsbedarf beim Stadtwald

 

Eingangs der Sitzung gab Kommunalwaldförster Johannes Schneider einen Sachstandsbericht zum Stadtwald. Nach Schäden durch Borkenkäferbefall soll wieder aufgeforstet werden.

 

Das für den Stadtwald Teuschnitz mit seinen zwölf Distrikten auf einer Gesamtfläche von 34,47 Hektar erstellte Forstbetriebsgutachten ist noch bis 2040 gültig. Nach der Verordnung ist dieses allerdings zu überarbeiten oder anzupassen, wenn Umstände eintreten, die eine Bewirtschaftung des Walds nach dem bisherigen Gutachten erheblich erschweren oder unmöglich machen. Nachdem dies in Teuschnitz aufgrund der Käferkalamität der Fall ist, hatte sich der Bürgermeister an Johannes Schneider, Ansprechpartner für den mit der Waldbesitzervereinigung (WBV) bestehenden Waldpflegevertrag der Stadt Teuschnitz, gewandt. Dieser gab nunmehr dem Stadtrat einen Sachstandsbericht mit Handlungsempfehlung.

 

„Die Käferkalamität war so nicht abzusehen“, pflichtete Johannes Schneider dem Bürgermeister bei, dass das vorhandene Gutachten komplett überholt sei. Wichtigstes Planungswerks der Forsteinrichtung sei der Hiebsatz - sprich die flächenbezogene nachhaltige jährliche einschlagbare Holzmenge. Geplant war laut der Forsteinrichtung - zentrales Planungs- und Kontrollinstrument in der Forstwirtschaft - für Teuschnitz ein Jahreseinschlag von 196 Efm und somit circa 6,5 Efm/ha/Jahr. Aufgrund des Borkenkäferbefalls wurden jedoch bislang seit 2018 knapp 9.000 Festmeter geschlagen. Den Stadtwald habe es besonders hart getroffen, da der vorhandene Baumbestand ab 40 Jahren aufwärts von Fichte dominiert worden sei. Trotz aller Anstrengungen habe man den Käfer nicht eindämmen können. „Das Rad der Forstwirtschaft war hierfür einfach zu klein“, räumte er ein.

 

Erfreulicherweise hätten sich durch die neue Förderrichtlinie seit Sommer letzten Jahres die Fördersätze deutlich erhöht. Für ein neues Forsteinrichtungswerk ist ein Zuschuss von 45 €/ha möglich. Dies mache - seiner Meinung nach - aber erst dann Sinn, wenn zumindest die vorhandenen größeren Kahlflächen schon wieder aufgeforstet worden seien. Eine Wiederaufforstung mit Pflanzungen sei notwendig. Es gebe Waldstücke, bei denen sich die Natur - aufgrund von außen herum bestehenden Restbeständen - selber helfen könne. Kahlstellen werde man ergänzen und den Wald durchmischen, um von der Monokultur wegzukommen. Um das Risiko zu streuen, sollen unterschiedliche Baumarten gepflanzt werden. Hier müsse man probieren, weil die Entwicklung auch abhängig von den Witterungsbedingungen sei. Bei einer Wiederaufforstung durch Pflanzung beträgt der neue Grundfördersatz je Pflanze 3,8 Euro; bei selteneren Bauarten 5 Euro. Durch die Förderung könne das Ganze eventuell für die Stadt auf Null ausgehen. Eigene Kräfte - zum Beispiel vom Bauhof, Freiwillige oder Pflanzprojekte mit Einrichtungen wie Schulen - könnten Kosten einsparen.

 

Für die knapp 15 Meter hohen Durchforstungsflächen im Distrikt Fuchsloch und Hönigsbach ist ebenfalls eine staatliche Förderung möglich. Hier verwies er auf die Möglichkeit der Selbstwerber - also Privatpersonen, die Brennholz direkt im Wald kaufen, selbst aufarbeiten und für den Eigenbedarf nutzen. Diese könnten das Holz günstig kaufen; die Stadt wiederum generiere damit - neben der Förderung - zusätzliche Einnahmen.

 

„Wir haben noch Wald, aber stellenweise auch Kahlflächen“, appellierte der Förster, sich nicht entmutigen zu lassen, die Aufforstung anzugehen und - parallel dazu - bereits jetzt einen möglichen Forsteinrichter zu kontaktieren, um den zeitlichen Rahmen festzulegen.

 

„Wir werden nicht innerhalb von ein, zwei Jahren wieder aufforsten können“, bekundete der Bürgermeister, das Ganze im Sinne einer vernünftigen Waldentwicklung Schritt für Schritt angehen zu müssen. Finanziell hoffe man aufgrund der Förderung auf eine Nullnummer.